Meldesatz Fenster. Sofern Sie mit Debitoren und / oder Kreditoren arbeiten, die ihren Sitz im Ausland haben und Sie meldepflichtig im Sinne der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sind, müssen Sie die entsprechenden Zahlungen an die Bundesbank melden.
Bitte beachten Sie, dass Sie für die entsprechende Programmunterstützung in der Zahlungsverkehr Einrichtung die Meldegrenze hinterlegen müssen. Sie können zudem weitere Vorschlagswerte für bspw. den Dateinamen und -ablageort hinterlegen.
Microsoft dynamics NAV legt automatisch temporäre Meldesätze an, sobald in den Zahlungseingangs- und -ausgangsbuchblättern bzw. den Bankkontoauszugszeilen über den Wert Ländercode erkennbar ist, dass der Debitor oder Kreditor im Ausland sitzt.
Bearbeiten Sie diese temporären Meldesätze am einfachsten in der Buchblattzeile bzw. in der Kontoabstimmungszeile: Nach erfolgter Buchung der Buchblattzeile können die Meldesätze auch in der Anwendung Meldesätze bearbeitet werden.

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